Bei einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe entfällt das für viele Fahrerinnen und Fahrer lästige Kuppeln und Schalten. Besonders vorteilhaft ist dies im Stadtverkehr mit seinen häufig verkehrsbedingten Stopps und dem dann wieder folgendem Anfahren. Nachteilig ist, dass Ausbildung und Prüfung auf Fahrzeugen mit Automatikgetriebe die Fahrerlaubnis auf eben diese beschränken. Bei der Antragstellung muss dies bereits angegeben werden, da die Einschränkung in den Führerschein eingetragen wird. Eine nachträgliche Änderung ist mit zusätzlichen Gebühren verbunden. Das gilt nicht für Bewerber, die ihre Prüfung mit einem Schaltwagen ablegen. Sie dürfen Automatikfahrzeuge uneingeschränkt fahren.
Tipp: Auch wenn die Ausbildung auf einem Schaltwagen erfolgt: Nehmen Sie ruhig auch Probestunden auf einem Automatikfahrzeug, um dessen Vorzüge kennen und schätzen zu lernen.